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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mr1-musikradio-steiermark.at (Webradio)

Webradio behält sich vor, jederzeit ein Entgelt zu verlangen oder den angebotenen Dienst ohne Angabe von Gründen einzustellen. Webradio kann nicht gewährleisten, dass der Dienst mit der technischen Ausstattung des Users kompatibel ist.Webradio übernimmt keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Verlust oder Löschung,Viren, Mißbrauch, Richtigkeit,Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für Schäden die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Onlinedienstes entstehen.

Bei Kündigung des Acounts, Sperrung des Users oder bei Einstellung des Dienstes können alle eingespielten Daten (Z.B. auch Fotos) ohne jeglichen Ersatzanspruch des Users gelöscht werden. Es ist Usern nicht gestattet, Produkte oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken anzubieten oder zu bewerben. Werbung, Meinungsumfragen, Wettbewerbe oder ähnlich gestaltete Bewerbe jeglicher Art sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch Webradio untersagt.

Inhalt des Onlineangebotes:

Der Autor (Musikredaktion, Webmaster) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Information

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder Ideeller Art beziehen die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information bzw. auch die Nutzung fehlerhaft und unvollständiger Information verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links),die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autor liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, daß zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die Aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welchen verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Urheber-und Kennzeichnungsrecht:

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Vdeosequenzen und Texte zu beachten, von Ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf Lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen zurück zu greifen. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten, eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Datenschutz:

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (e-mailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe der Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist soweit technisch möglich und zumutbar auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Musikprogamm:

Für die Zusammenstellung des Musikprogrammes ist allein die Redaktion von mr1 verantwortlich.

Sondervereinbarungen über Werbung auf der Homepage:

Werbeschaltungen auf der mr1 Homepage (Bannerwerbung) sind Jahresverträge und mit Aufschaltung Rechts und Zeitwirksam.Änderungen des Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform.Mündliche Vereinbarungen sind nicht Rechtsgültig.

Übernahme des Musikprogramms für Komerzielle Zwecke:

Die Zusammenstellung des Musikprogramms und der einzelnen Sendungen unterliegen dem Copyright der Musikredaktion mr1.Die Aufnahme und Weiterverbreitung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Eine Übernahme von Sendungen oder Ausschnitte von Sendungen bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Senders; Erst nach ausdrücklicher Zustimmung von mr1 dürfen Sendungen Übernommen oder Aufgezeichnet werden. Bei Übernahme mit schriftlicher Zustimmung der Sendung oder Ausschnitten ist dem Sender ein angemessenes Honorar zu bezahlen, ob zur Weiterverbreitung Online oder Terrestrisch. Die Honorare für die Onlineweiterverbreitung betragen 2,50€ pro Sekunde Sendezeit; für die Verbreitung Terrestrisch ist ein Betrag von 5,50€ pro Sekunde fällig, Das Programm muss ohne Eingriffe Übernommen werden, das heißt auch eventuell die Ausstrahlung von Werbespots müssen mitübernommen werden.Bei Übernahme einer Sondersendung oder Auschnitte daraus ist mr1 die gesamte Sendezeit zu vergüten. Bei Verstößen ist eine Konventionalstrafe von mindestens 25.000,-€ fällig. Der Sender Behält sich weitere Schritte für Schadensersatzleistungen vor.

Die Benutzung des Namens mr1 durch Dritte für Werbeveranstaltungen ist ausdrücklich verboten. Dies auch gilt für alle anderen Veranstaltungen (Discos-Liveauftritte von Künstlern wenn mr1 nicht als direkter Veranstalter oder Vermittler auftritt und mit den Künstlern, DJs einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat. Bei Nichtunterlassung steht dem Sender mr1 Eine Schadensersatzleistung zu. Bei wiederholten Verstößen sieht sich der Sender gezwungen Strafanzeige wegen geistigen Diebstahls sowie eine Unterlassungsklage einzubringen.

Erweiterung der AGBs für den Empfang im Kabelnetz

mr1 Musikradio-Steiermark übernimmt keinerlei Haftung über den reibungslosen Empfang über die Kabelnetze. mr1 ist bemüht einen optimalen Sendeempfang betreff der Einspeisung in das Kabelnetz zu gewährleisten. mr1 ist nicht für die Empfangsqualität des einzellnen Users verantwortlich. Für den Empfag des Programmes von mr1 ist der User selbst verantwortlich und es können daher keinerlei Rechtsansprüche an mr1 geltent gemacht werden.Das Programm ist identisch mit dem Streaming im Internet.(Ausweichmöglichkeit Internetstream bei Störungen im Kabelnetz) Für alle weiteren Befindlichkeiten gelten die AGBs von mr1.(Aufzeichnung und Weitergabe von Sendungen,komerzielle Nutzung des Programms von mr1).Für Sendeunterbrechungen durch Serverausfall kann mr1 nicht belangt wwerden.

Erweiterung der AGBs für die terrestrische Abstrahlung von Sendungen UKW

mr1 Musikradio Steiermark übernimmt keinerlei Haftung für den reibungslosen Empfang der terrestrischen Abstrahlung. mr1 ist bemüht einen optimalen Sendeempfang betreffend der Abstrahlleistung der genehmigten Sendeleistung zu erfüllen. Für die Empfangsqualität in Randbereichen der Sendeleistung kann mr1 nicht zu etwaigen Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Der Empfänger ist für seine Empfangsgeräte selbst verantwortlich. (Ausweichmöglichkeit: Live-Stream auf www.mr1-musikradio-steiermark.at).mr1 ist bemüht bei etwaigen technischen Störungen des Senders (Blitzschlag, Stromausfall) in der im möglichen und zumutbaren Zeit den Sendebetrieb wieder aufzunehmen, aus diesem Grunde können gegen mr1 keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (Höhere Gewalt). Für nicht bestellte Beiträge von Dritten ist mr1 nicht verpflichtet diese zu veröffentlichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mr1 Musikradio Steiermark Radiowerbung:

Allgemeines:

Die Werbung im Radio steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen, wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In den Werbesendungen müssen der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Regionalradiogesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, das Chemikalien-Gesetzes, des Wettbewerbs -,Marken- Muster -und Patentrechtes, des, Urheberrechtes, Medien -(Straf-) rechtes usw. beachtet werden. Es gelten die gesetzliche Werbeverbote und Werbebeschränkungen. Aufträge und Verträge mit mr1 werden erst nach Schriftlicher Bestätigung durch Webradio verbindlich . Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf Webradio und Terresrtischer Abstrahlung sind unverbindlich und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Werbeabgabe und Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird .Es gelten die aktuellen Preissätze. Diese können jederzeit geändert werden.

Werbesendungen:

Webradio verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen Auszustrahlen wie Ihr jeweiliges Programm.

Webradio behält sich vor, auch rechtsverbindliche angenommene Aufträge wegen Ihrer Herkunft, Ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder Ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Webradio keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinaus gehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss im selben Werbeblock werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches berücksichtigt. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder verlegt oder nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegen Webradio sind ausgeschlossen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verträge für die Werbesendungen bis spätestens drei Werktage oder bis zu einem besonderen Termin vor der Erstausstrahlung zu liefern.Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke verspätet oder qualitativ mangelhaft bzw. falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für Ordnungsgemäßer Übermittlung sämtlicher Texte, in welcher Form auch immer,trägt der Auftraggeber sämtliche Risiken für die Richtigkeit des Inhaltes.

Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheberrechte , Leistungsschutz- und sonstiger Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von Ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt mr1 von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Abrechnung mit der AKM (www.akm.at) notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen, Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine AKM pflichtige Musik enthält.

Wird mr1 Musikradio Steiermark dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen dem Sender entstehenden Schaden in voller Höhe. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann , wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werde, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig, hat er mr1 ,den daraus resultierenden Schaden pauschal mit25 % des auf das Kalenderjahr Vereinbarten Auftragsvolumen zu ersetzen.

Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht.

Ist mr1 eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlung- Termins technisch nicht möglich, können daraus mr1 keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.

Rechnungen für Werbesendungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungs-Datum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monates. Zahlungsziel sofort, ohne weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug behält sich mr1 vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies ein Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden bei mr1 kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig., gleichgültig in welchen Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden.

Eventuelle Schadenersatzansprüche von mr1 gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen.

mr1 behält sich die Berechnung von banküblichen Verzugszinsen ab den Zeitpunkt des Verzuges sowie Mahnspesen vor. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Tarifänderungen werden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge nachteilig berührt werden, bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch Musikradio Steiermark (mr1) gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt . Aktionsblöcke fallen nicht unter der Rabattstaffel.

Es sind Sondervereinbarungen mit mr1 möglich und bedürfen der Schriftform.

Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten, sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie Ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können,eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt, ist dies nicht der Fall (teilweise oder ganze Weitergabe an den Werbetreibenden), behält sich mr1 die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.

Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen vom erteilten Auftrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss acht Wochen vor der ersten vereinbarten Ausstrahlung schriftlich bei mr1 eingelangt sein und bedarf der Zustimmung von mr1.

Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Spots endet für mr1 drei Monate nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen:

Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenen Streitigkeiten gilt Österreichisches Recht.

Gerichtstandort ist Graz.

Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, treten jene, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.